7 mal bis Silvester noch Geld sparen
Bis Silvester sind es nur noch wenige Tage.
Höchste Zeit, wichtige Geldangelegenheiten zu regeln.
Wer jetzt noch handelt kann bares Geld sparen.
Kindergeld
Kindergeld wird für volljährige Kinder grundsätzlich nur gezahlt, wenn sie in Ausbildung oder Studenten sind.
Das Einkommen der Kinder darf 7680 Euro nicht übersteigen.
Vom Brutto-Einkommen können Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und eventuell Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung abgezogen werden.
Ein Euro zuviel verdient und der Kindergeldanspruch ist rückwirkend zum 1. Januar 2008 verloren.
Wer in die Nähe der Einkommensgrenze kommt, sollte prüfen ob er nicht dieses Jahr noch zusätzliche ausbildungsbedingte Aufwendungen tätigt.
Zahnersatz
30 Prozent mehr Zuschuss können gesetzlich Krankenversicherte erhalten wenn sie wenigstens einmal pro Jahr vorsorglich den Zahnarzt besuchen. Der Grundanspruch beträgt 50 Prozent des Festbetrags.
Dieser Festbetrag steigt 2009 auf 60 Prozent, wenn seit 2004 mindestens einmal jährlich der Zahnarzt aufgesucht wurde.
Nochmal 15 Prozentpunkte mehr gibt es , wenn der regelmäßige Zahnarztbesuch seit 1999 nachgewiesen wird.
Wurde der Zahnarzt in einem Jahr nicht aufgesucht, beginnt die 5 beziehungsweise 10 Jahresfrist neu zu laufen.
Autounfall
Wer dieses Jahr einen selbstverschuldeten Unfall mit geringem Schaden durch seine Kfz-Versicherung regulieren ließ, kann das Geld seiner Versicherung zurückzahlen und den Schadenfreiheitsrabatt retten.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Aufwendungen für Handwerker an der selbstgenutzen Immobilie oder Hilfe bei der Hausarbeit durch professionelle Dienstleister, können jeweils bis zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.
Der maximale Betrag sind 600 Euro, dafür müssen Kosten von mindestens 3000 Euro entstanden sein.
Die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt werden.
Außergewöhnliche Belastungen
Wer außergewöhnlich hohe Belastungen tragen muss, die durch Krankheit, Scheidung oder Beerdigung entstanden sind, kann einen Teil davon von der Steuer absetzen.
Vom Gesamtaufwand wird die zumutbare Belastung abgezogen, diese beträgt 4 Prozent des Einkommens.
Es lohnt sich solche Ausgaben nach Möglichkeit in einem Jahr zu bündeln.
Betriebskosten
Vermieter müssen die Betriebskosten für ihre Wohnungen spätestens 12 Monate nach dem letzte Abrechnungszeitraum mit den Mietern abrechnen. Geschieht dies später, dürfen keine Nachzahlungen mehr gefordert werden.
Erstattungen sind aber vorzunehmen. Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr muss die Abrechnung für 2007 bis zum 31.12.2008 bei den Mietern eingegangen sein.
Spenden
Großzügigkeit gegenüber Notleidenden oder gemeinnützigen Organisationen wird vom Fiskus honoriert.
Gerade in den Tagen vor Weihnachten wird nochmal an die Spendenbereitschaft der Bürger appelliert.
Spenden in Höhe von bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte können das steuerpflichtige Einkommen reduzieren. So kann man bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro sein steuerpflichtiges Einkommen auf 40.000 Euro reduzieren- bei entsprechender Spendierlaune.
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