9 Fragen und Antworten zur Rürup-Rente
Die Riester-Rente wurde hier bereits ausführlich vorgestellt. Die staatliche Rentenförderung richtet sich an fast alle steuerpflichtigen Personengruppen in Deutschland, ausgenommen Selbstständige ohne gesetzliche Rentenplichtversicherung. Diese Lücke soll die sogenannte Rürup-Rente ausfüllen.
1) Was ist die Rürup Rente?
Die Rürup-Rente ist ein Anlagemodell der Bundesregierung zur Altersvorsorge, das sowohl als Basisrente als auch als Steuersparmodell fungiert.
2) Für wen ist die Rürup Rente interessant?
Die Rürup-Rente birgt vor allem für Unternehmer und Selbstständige mit hoher Steuerlast große Vorteile. Das Modell ermöglicht den Aufbau einer sicheren zusätzlichen Altersvorsorge.
3) Wer kann nicht von der Rürup-Rente profitieren?
Diese Art des Vorsorgemodells ist weniger geeignet für Angestellte, da das Finanzamt bei ihnen die Abgaben an die gesetzliche Rentenversicherung (inklusive des Arbeitgeberanteils) zu den Sonderausgaben zählt. Die Vorsorgeprämien können so in voller Höhe nicht steuerlich geltend gemacht werden.
4) Wie funktioniert die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist ein kompliziertes Modell, dass sich erst nach genauer Prüfung der steuerlichen Situation des Einzelnen voll ausschöpfen lässt. Eine Beratung ist daher unerlässlich. Grundsätzlich funktioniert die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: jeder Versicherte hat einen eigenen Vertrag, in den er einzahlt. Dabei stehen zwei Varianten der Rente zur Auswahl: die klassische Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung
5) Wie sicher ist die Rürup-Rente?
Das Rentenmodell gilt als sehr sichere Anlagemöglichkeit, da diese Art der Basisrente vor Pfändung oder der Anrechnung bei Hartz IV geschützt ist. Die Leistungen der Rürup-Rente entsprechen daher den Leistungen der gesetzlichen Rente.
6) Wie unterscheidet sich die Rürup von der Riester-Rente?
Anders als bei der Riester-Rente hat der Anleger kein Kapitalwahlrecht. So ist es nicht möglich, sich zum vereinbarten Beginn der Rentenauszahlung einen Teil der angesparten Summe bar auszahlen zu lassen. Außerdem steht die Rente nur dem Anleger selbst zu, es ist keine Möglichkeit der Vererbung oder des Hinterbliebenenschutzes in der Basisvariante vorgesehen. Ist man an derartigen Erweiterungen interessiert, gibt es mehrere Möglichkeiten der Zusatzversicherung, die unabhängig vom eigentlich Rürup-Modell abgeschlossen werden können.
7) Was kann steuerlich abgesetzt werden?
Im Rahmen der gesetzlichen absetzbaren Höchstbeträge für Versicherungen (pro Jahr bei Ledigen: 20.000 Euro, bei Verheirateten: 40.000 Euro) ist die Prämie für den Aufbau der Rürup Rente als Sonderausgabe bei der Steuer absetzbar. Als Voraussetzung muss der Rentenvertrag eine monatliche lebenslange Leibrente vorsehen und die Vorsorge darf erst nach dem 60. Lebensjahr fließen.
8.) Kann die volle Beitragshöhe steuerlich abgesetzt werden?
Nein! Im Jahr 2009 können 68% der Rürup-Beiträge bei der Steuer als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil der Absetzhöhe um jeweils zwei Prozentpunkte. Ab 2025 können die Beiträge in voller Höhe von 100% geltend gemacht werden.
9) Ist die Rürup-Rente steuerpflichtig?
Wie jede Rente ist auch die Rürup-Rente seit Ihrer Einführung 2005 steuerpflichtig. Dies ist im Alterseinkünftegesetz geregelt. Die Steuerpflicht hängt von der Höhe der Rente ab und wird zu Beginn der Rentenauszahlung festgelegt. Danach gilt die festgesetzte Steuerpflicht lebenslang. Da man jedoch davon ausgehen kann, dass das Einkommen im Rentenalter geringer ist als in der berufstätigen Zeit, liegt die Steuerersparnis in der Ansparphase bei einem Großteil der Anleger über der Steuerlast im Rentenalter.
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