Änderungen bei der Riesterrente
Auch in diesem Jahr gibt es wieder einige Änderungen bei der Riesterrente.
Die Änderungen betreffen zum Teil Riestersparer die bereits schon länger einen Riestervertrag besparen, oder auch Leute die sich überlegen jetzt einen neuen Riestervertrag abschließen möchten oder überlegen den Anbieter zu wechseln.
Unter anderem gibt es wieder neue Pflichten bei den Informationsplichten der Riesteranbieter.
Die vieldiskutierten PIBs – Produktinformationsblätter mussten zum Teil überarbeitet werden.
Ob si jetzt wirklich dem Kunden eine große Entscheidungshilfe sind muss sich erst noch zeigen.
Folgendes ist neu:
Produktinformationsblatt
Es werden neue Produktinformationsblätter für alle zertifizierten Altersvorsorgeprodukte gesetzlich vorgeschrieben, diese müssen nach, durch Rechtsverordnungen gestalteten Mustern, einheitlich gestaltet sein.
Der Kunde soll so besser als bisher beurteilen können, welches Produkt am Besten zu ihm passt.
Diese Produktinformationsblätter ersetzen die Produktinformationsblätter gemäß VVG.
Informationspflicht
Zusätzlich zur jährlichen Informationspflicht (Bescheinigung § 7a AltZertG) über die Verwendung der Beiträge, Höhe des gebildeten Kapitals, angefallen Kosten und erwirtschafteten Erträge wird es zukünftig Informationsblätter zu Auszahlungsphase (§7b AltZertG) des Altersvorsorgevertrages und zur Kostenänderung während der Laufzeit (§ 7c AltZertG) geben.
Die Ausgabe aller Informationsblätter ist an Fristen gebunden, die bei Nichteinhalten durch den Anbieter ein Sonderkündigungsrecht des Kunden beinhalten, sie werden dem Kunden durch den Anbieter zur Verfügung gestellt.
Weitere Änderungen sind auf der Seite Riesterrente 2014 beschrieben, diese betreffen vor allem die sogenannte Wohnriester-Förderung.