Besteuerung von Lebensversicherungen

21. März 2009 von thomas
archiviert in: geld+sparen 

Im 1. Artikel über die Besteuerung von Lebensversicherungen lesen sie wie Lebensversicherungen besteuert werden, die “normal” ablaufen.

Die wenigsten Lebensversicherungen in Deutschland laufen tatsächlich bis zu dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt. Egal ob sie die Lebensversicherung vorzeitig kündigen oder eine Policenbörse nutzen oder sie anderweitig zum Beispiel an Lucky Cash verkaufen. Im Regelfall sind die Kapitalerträge oder der Veräußerungserlös zu versteuern. Bei einem Zwischenverkauf der Lebensversicherung werden die Lebensversicherungsunternehmen nicht in den Verkaufvorang eingebunden. Sie werden daher auch keinen Steuerabzug vornehmen. Der Verkäufer der Lebensversicherung ist daher verpflichtet den Verkauf der Lebensversicherung und den dabei erzielten Gewinn in seiner Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt wird diesen Gewinn mit dem Abgeltungssteuersatz für private Kapitalerträge von 25 Prozent belegen. Erfährt das Versicherungsunternehmen von dem Verkauf des Lebensversicherungsvertrags muss es das Wohnsitzfinanzamt des Versicherungsnehmers von dem Verkauf unterrichten. Für den Erwerber er Versicherungsvertrags elten dann im Auszahlungsfall die allgemeinen Regeln: Er muss des Saldo aus der Versicherungssumme und dem Kaufpreis einschließlich der von ihm gezahlten Versicherungsrämien versteuern. Beispiel: Peter Zwegat hat 2007 eine Kapital-Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt 70.000 Euro. Ende 2010 verkauft Peter Zwegat diesen Vertrag an C. Rach zum Preis von 5.000 Euro. Seine Pämienzahlungen betragen bis zu diesem Zeitpunkt 3000 Euro. Rach zahlt in den folgenden Jahren versicherungsprämien über 40.000 Euro ein. Besteuerung der Veräußerungsgewinns bei P. Zwegat: Der Gewinn von 2000 Euro ist im Wege der Einkommensteuerveranlagung mit 25 Prozent zu versteuern. Besteuerung des Erwerbers Rach bei Auszahlung: Bei Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Kapitalerträge von angenommenen 80.000 Euro hat Rach den Saldo aus 80.000 minus dem Kaufpreis von 5.000 Euro und minus der eigenen Prämienzahlung von 40.000 Euro = 35.000 Euro mit 25 Prozent zu versteuern. Hat Christian Rach bei Auszahlung bereits das 60. Lebensjahr erreicht, ist im Wege der Veranlagung nur der Betrag von 17.500 Euro zu versteuern.

Ähnliche Artikel:

  1. Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen
  2. Mehr Geld für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen
  3. Ebay für Lebensversicherungen
  4. Lebensversicherungen mit weniger Rendite
  5. Keine Nachberechnung alter Rückkaufswerte bei Lebensversicherungen

Kommentare

Comments are closed.