Direktimport aus China
“Der Gewinn wird beim Einkauf gemacht” ist ein bekannter Satz an dem viel Wahres ist.
Wer heute einen erfolgeichen Onlineshop führen will muss sich im klaren sein, dass der Preis beim Internethandel eine wichtige Rolle spielt.
Wer seine Waren den Kunden günstig anbieten will muss die Produkte günstig einkaufen um noch einen guten Gewinn zu erzielen.
In China günstig einkaufen
Heute werden sehr viele Konsumartikel die in deutschen Kaufhausregalen oder Online-Shops landen im fernen Osten hergestellt.
Ein großer Teil dieser Produkte kommt dierekt auch dem großen Reich der Mitte, aus China.
Es ist kein Geheimnis, dass diese Waren in China zu einem Spottpreis hergestellt und verkauft werden.
Für den deutschen Händler ist es daher wichtig möglichst direkt vom Hersteller seine Waren zu beziehen um die Aufschläge der zahlreichen Zwischenhändler zu umgehen.
Wem dies gelingt, der kann seine Waren günstig und erfolgreich an die Kunden verkaufen.
Allerdings muss ich als deutscher Händler viele Fallstricke umgehen um tatsächlich günstig und zuverlässig meine Waren aus China zu importieren.
Produkteinkauf in China
Auf den Weg zu einem erfolgreichen Wareneinkauf in China unterstützt das Fachmagazin Internethandel seine Leser mit der Ausgabe 11/2011.
Detailiert wird beschrieben wie der zukünftige Direktimporteur vorgehen sollte.
Das fängt bei einer guten Planung an – welche Zielsetzung habe ich und welche Produkte sollen importiert werden ?
Weiter geht es bei der Ermittlung der tatsächlichen Einkaufskonditionen, wer direkt aus China importiert muss unter anderem Zoll, Frachtkostten und zusätzliche Versicherungskosten berücksichtigen.
Direktimport bedeutet auch einen Hersteller direkt vor Ort zu kontaktieren.
Eine Möglichkeit wie dies geschehen kann, ist eine Messe vor Ort zu besuchen, auch dafür müssen Vorbereitungen getroffen werden.
Eine umfangreiche Checkliste im Magazin hilft möglichst an alle wichtigen Punkte zu denken.
Waren direkt aus China zu importieren ist kein leichtes Unterfangen, doch nach der Lektüre des Fachmagazins ist man schon viele Schritte näher am Ziel, erfolgreich und günstig Waren aus China zu importieren.
Wer zunächst mal in das Fachmagazin hineinschnuppern will hat die Möglichkeit eine kostenlose Leseprobe anzufordern.
Das Fachmagazin geht nebem dem Hauptthema “Produkteinkauf in China” noch auf weitere interessante Punkte rund um den Onlinehandel ein.
- Erfolgreiche Strategien zum Verkauf via Facebook und Co.
- Vorstellung eines modernen Online-Weinhandel.
- Verinfachte elektronische Rechnungstellung.
sind nur einige der weiteren Themen die in der Ausgabe angesprochen werden.
Kommentare deaktiviertÄnderungen bei Immobilienfonds
Am Freitag hat der Bundesrat über das neue Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz beraten.
Das Gesetz soll in den kommenden Wochen in Kraft treten und enthält einige Änderungen von denen die offenen Immobilienfonds betroffen sind.
Zahlreiche Immobilienfonds mussten während der Finanz- bzw. Immobilienkrise die Rücknahme ihrer Anteile aussetzen.
Durch die Änderungen soll eine stabile Liquidität der Immobilienfonds sichergestellt und gleichzeitig der Status einer langfristigen Anlageklasse für die offenen Immobilienfonds hervorgehoben werden.
Die wichtigsten Änderungen für den Privatanleger:
Verfügbarkeit von Immobilienfonds
Die Verfügbarkeit von offenen Immobilienfonds wird zukünftig eingeschränkt, dass betrifft sowohl bestehende Anlagen als auch Neuanlagen.
Für Bestandsanlagen, also für Immobilienfonds die vor Inkrafttreten der Änderung gekauft wurden wird es keine Mindeshaltefrist geben. Der Anleger kann pro Kalenderhalbjahr jederzeit über einen Betrag von bis zu 30.000,– Euro verfügen.
Zunächst wurde von einem monatlichen Höchsbetrag gesprochen, dieser Vorschlag ist zum Glück vom Tisch.
Will der Anleger über einen höheren Betrag Immobilienfonds verkaufen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr.
Neuanlagen von Immobilienfonds
Für Neuanlagen gilt zukünftig eine Mindesthaltefrist von 2 Jahren.
Daneben gilt auch hier die einjährige Kündigungsfrist für Beträge, die über 30.000 Euro pro Halbjahr hinausgehen.
Fremdkapitalquote der Immobilienfonds
Die zulässige Fremdkapitalquote wird gesenkt.
Für Offene Immobilienfonds gilt zukünftig eine maximale Fremdkapitalquote von 30 Prozent, bisher waren bis zu 50 Prozent erlaubt.
Bewertung von Immobilienfonds
Die Bestandsimmobilien sollen zukünftig vierteljährlich durch einen Sachverständigen bewertet werden.
Fazit:
Die freie Verfügbarkeit bei offenen Immobilienfonds wird deutlich eingeschränkt.
Für die meisten Privatanleger dürfte aber die halbjährliche Grenze von 30.000 Euro ausreichenden Spielraum für ihre Anlageentscheidungen lassen.
ING-Diba weiter erfolgreich
Das Geschäftsmodell der ING-DiBa, auf wenige und transparente Produkte zu setzen und den Kunden in Finanzdingen selbst fit zu machen, war auch im vergangenen Jahr sehr erfolgreich.
Die größte deutsche Direktbank hat dadurch ihre Marktposition weiter gefestigt.
So erzielte die ING-Diba 2010 in fast allen Geschäftsbereichen Top-Werte und Vorstandvorsitzender Roland Boekhout blickt positiv in das Jahr 2011.
Die groben Zahlen der Diba:
- 80,4 Milliarden Euro verwaltete Spargelder
- 51,5 Milliarden Euro Baufinanzierungsvolumen
- 494 Millionen Euro Ergebnis vor Steuern
- über 7,1 Millionen Kunden
Im Wertpapiergeschäft konnte die Direktbank mit 17,4 Milliarden Euro verwaltetem Depotvolumen – verteilt auf 833.000 Kundendepots – und 5,9 Millionen Trades abermals kräftig wachsen.
Dass die ING-DiBa auch immer mehr zur Erstbank ihrer Kunden wird, belegt der Anstieg bei den privaten Girokonten.
Die Zahl der Girokonten lag Ende 2010 bei 730.000 Konten.
Das Extra-Konto der ING-Diba ist bereits das volumenstärkste Einzelprodukt im deutschen Privatkundenmarkt.
Riester-Rente
Dass die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreicht, um den einmal erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrecht zu erhalten, ist heute allgemein anerkannt.
Entsprechend weit gefasst sind die Möglichkeiten, auch privat etwas für eine solide Altersvorsorge zu tun. Neben der Anschaffung einer eigenen Immobilie zum mietfreien Wohnen im Alter und unterschiedlichsten Varianten zur Aufstockung der Basisrente gibt es vielfältigste Wege der betrieblichen Altersvorsorge oder unterschiedlichste private Lebens- und Rentenversicherungen. Einen ganz besonderen Stellenwert nimmt dabei die Riester-Rente ein, die durch diverse staatliche Zulagen und steuerliche Erleichterungen gefördert wird.
Um bei einer Riester-Rente förderberechtigt zu sein, muss man zum zulageberechtigten Personenkreis gehören.
Unmittelbar zulageberechtigt sind im Wesentlichen rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbständige sowie diejenigen, die Arbeitslosengeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld II beziehen. Ehepartner dieser unmittelbar zulageberechtigten Personen gelten als mittelbar zulageberechtigt, sofern sie nicht zu dem genannten Personenkreis gehören, aber der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Nicht zulageberechtigt sind dagegen Selbständige, die nicht unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht fallen.
Die staatliche Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt jährlich 154 Euro, während die Kinderzulage pro Jahr bei 185 Euro liegt. Um die volle staatliche Zulage zu erhalten, ist allerdings ein eigener Mindestbeitrag in den Vertrag einzuzahlen.
Er liegt bei vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich der Zulage des laufenden Jahres und beträgt pro Jahr maximal 2.100 Euro. Der Sockelbeitrag – der Betrag, der pro Jahr mindestens selbst in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden muss – liegt dagegen bei lediglich 60 Euro.
Neben der staatlichen Förderung in Form der Zulagen ist eine Riester-Rente außerdem über den Sonderausgabenabzug steuerbegünstigt.
Bis zu 2.100 Euro pro Jahr können im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen werden. Sie vermindern damit das zu versteuernde jährliche Einkommen und sorgen letztlich für eine Reduzierung der Steuerlast.
Eine Riester-Rente muss diverse Voraussetzungen erfüllen, um als solche anerkannt zu sein. So muss die Versicherung zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die Summe aller bis dahin eingezahlten Beiträge garantiert auszahlen. Die Rentenleistung wird als lebenslange Rente gewährt, es handelt sich damit um eine Leibrente, die bis zu einer maximalen Höhe von 30 Prozent als einmalige Kapitalauszahlung geleistet werden kann. Die Leistung aus einer Riester-Rente unterliegt der Steuerpflicht, das bedeutet, sie muss mit dem für Rentner geltenden Steuersatz versteuert werden. Eine Riester-Rente muss nicht zwingend in Form eines klassischen Rentenversicherungsvertrags abgeschlossen werden. Auch ein Fondssparplan, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Pensionskasse können als Riester-Rente infrage kommen.
Mehr Informationen sind auf www.finanzen.de zu finden.
