Online-Broker beim BGH
BGH prüft Mithaftung von Online-Brokern für Finanzhaie.
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft zur Zeit, ob Online-Brokerhäuser den Finanzvermittlern in Zukunft genauer auf die Finger schauen müssen.
Eine Anlegerin war von einem unseriösen Vermittler mit überhöhten Gebühren und hochriskanten Geschäften an der New Yorker Terminbörse um ihr Geld gebracht worden.
Dazu hatte der in Deutschland ansässige Finanzvermittler die Online-Plattform des Online-Brokers Pershing genutzt.
Die Anlegerin klagt jetzt beim BGH in Karlsruhe gegen den US-Broker Pershing LLC.
Das Urteil wird im März erwartet.
Der Fall, der heute verhandelt wurde, ist nach Angaben des BGH der erste von mehreren gleichgelagerten Fällen, die dem BGH vorliegen.
Auch wenn die Geschäfte vollautomatisch abgewickelt würden, müssten die Online-Broker ihre Vermittler etwa durch regelmäßige Stichproben besser überwachen, um Missbrauch zu erkennen, sagte der Anwalt der Klägerin.
Für den Broker sei es ein Leichtes, zu erkennen, dass der Anleger ausgenutzt wird.
Die Frau hatte ihr Geld dem Vermittler anvertraut.
Dieser wiederum hatte einen Vertrag mit Pershing, durch den er für seine Kunden Termingeschäfte über das Portal des Brokerhauses abwickeln durfte.
Das ganze Geschäft wurde einschließlich der Abbuchung von Provisionen und der Kontoauszüge vollautomatisch über die Plattform abgewickelt.
Der Vermittler verwaltete mehr als drei Jahre lang ein Transaktionskonto, das die Klägerin bei Pershing eingerichtet hatte.
Von 6000 Euro waren am Ende noch ganze 205 Euro übrig. Die Anlegerin klagt auf Rückzahlung des restlichen Geldes.
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hatte bereits befunden, dass der Vermittler die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und der Frau Recht gegeben.
Er habe von vornherein chancenlose Geschäfte betrieben und die Aufklärung unterlassen.
Pershing gab das OLG eine Mitschuld.
Das Haus habe gewusst, dass derartig hochspekulative Geschäfte zum Missbrauch reizen.
Dabei sei es nicht genug, zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu prüfen, ob die Börsenaufsicht gegen den Vermittler ermittle.
6000 Euro um an einer ausländischen Terminbörse zu spekulieren ist schon ein starkes Stück.
Andererseits, kann die gute Frau auch froh sein, dass sei nicht mehr Geld eingesetzt hat.
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