Produktinformationsblatt wird Pflicht

9. Februar 2011 von
archiviert in: wirtschaft 

Das Produktinformationsblatt, gerne auch Beipackzettel gennant, wird voraussichtlich ab April 2011 Pflicht.


Bereits im Jahr 2009 legte das Bundeministerium für Verbraucherschutz der Finanzbranche nahe, ihren Kunden zu jedem Finanzprodukt auch entsprechende Informationsblätter auszuhändigen.

Die meisten Kreditinstitute kommen dem auch nach, doch gerade im Zweitmarktgeschäft stehen diese Informationen nicht immer zur Verfügung.
Die Verbraucherschützer sind jedenfalls zu dem Urteil gelangt, dass die bisherige freiwillige Umsetzung nicht den Anforderungen an Vollständigkeit und Verständlichkeit genügt.
Daher wurde eine Gesetzesvorlage beschlossen, nach der bei der Anlageberatung, für alle Wertpapiere verbindlich, ein Produktinformationsblatt ausgehändigt wird, dass die strengen Vorgaben des Ministeriums erfüllt.

Das Produktinformationsblatt (PRIB) muss zwingend folgende Informationen enthalten:

  • Die Art des Finanzinstruments
  • Die verbundenen Risiken
  • Die Aussichten für Kapitalrückzahlung und Erträge
  • Die Funktionsweise des Finanzinstruments
  • Alle mit der Finanzanlage verbundenen Kosten

Es darf aber keine werblichen Elemente enthalten.

Ergänzt werden die einzelnen Punkte, die alle Finanzinstrumente haben müssen um spezielle Angaben je nach Anlageklasse.

Für die inhaltliche Umsetzung der genannten Punkte gibt es aber keine eindeutigen Vorgaben des Ministeriums.
Vorschläge der Finanzindustrie zur Ausgestaltung der PRIB genügten den Verbraucherschützern bisher nicht.
Gerade im Derivatebereich ist die Unsicherheit groß, welche Formulierungen den Anforderungen entsprechen werden.

Klar ist auch noch nicht wer für die Erstellung der PRIB verantwortlich sein wird.
Der Emmitent oder die Finanzintermediäre ?

Gerade im Sekundärmarkt wird die Erstellung des Produktinformationsblatts zusätzlich schwierig sein, da sich die Produktkonditionen schnell verändern können.
Während der Zeichnungsphase sind diese Konditionen doch recht stabil.

Produktinformationsblätter 2.0

Auf Seite der Emittenten macht HSBC Trinkaus den Vorreiter.
Sie präsentieren auf ihrer Webseite ihre “Produktinformationsblätter 2.0″.
Auf der Webseite können Kunden und Verkäufer aktuelle PRIBs abrufen.
Diese sind dann mit aktuellen Kursen, Kennzahlen und den daraus abgeleiteten Chancen und Risiken ausgestattet.

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