10 Antworten zur Riesterrente

Juli 16, 2009 by thomas · Kommentare deaktiviert
Filed under: geld+sparen 

Die Riesterrente ist mittlerweile zur Volksrente geworden.
Zu den Anfangszeiten wollte fast niemand einen Riestervertrag abschließen.
Meinungsmacher-Sendungen wie WISO liesen kein gutes Haar an der Riesterrente.
Nach einigen, allerdings nur kleinen Änderungen, ist die Riesterrente zum Selbstläufer geworden.


Trotzdem ist die Risterrente immer noch ein kompliziertes Rentenmodell.
Mit 10 Antworten auf 10 Fragen zur Riesterrente wird hoffentlich einiges klarer.

1. Wer kann eine Riester-Förderung erhalten?

-Unmittelbar förderberechtigt sind folgende Personengruppen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
Auszubildende
Beamte und Richter
Empfänger von Amtsbezügen (wenn das Versorgungsniveau entsprechend dem der Besoldungsempfänger abgesenkt wurde)
Berufs- und Zeitsoldaten
Wehr- und Zivildienstleistende
Mütter und Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
In der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler und Publizisten)
Arbeitnehmerähnliche Selbständige
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 EUR pro Monat), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben.
Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder von Arbeitslosengeld II (auch wenn sie wegen zu berücksichtigenden Einkommens keine Unterstützung erhalten), wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden.
Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren.
Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden.
Bezieher des Existenzgründungszuschusses („Ich-AG“)
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
Bezieher von Versorgungen wegen Dienstunfähigkeit (Beamte)
Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderberechtigten Personenkreis, so hat immer auch der Ehegatte
Anspruch auf staatliche Förderung. Voraussetzung: Jeder Ehepartner schließt einen eigenen Vorsorgevertrag ab.

2. Wer kann keine Riester-Förderung erhalten?

Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.
Arbeitnehmer und selbständig Tätige (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte), die als Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören, sofern sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Bezieher einer Vollrente wegen Alters.
Sozialhilfebezieher.
Geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 EUR pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Studenten.

3. Was versteht man unter abgeleiteten Anspruch bei Ehegatten ?

(mittelbare Zulageberechtigung) Read more