Lebensversicherungen mit weniger Rendite
Die Zukunft der Lebensversicherung wird von der Finanzaufsicht BaFin skeptisch beurteilt.
Die Lebensversicherer können ihren Kunden wohl schon in diesem Jahr nicht mehr so hohe Renditen zusagen, sagte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Jochen Sanio, heute in Frankfurt.
Das Geschäftsmodell der Versicherungen basiert darauf, dass es immer Kapitalanlagen mit ausreichender Rendite gibt, um die gegebenen Zinsversprechen zu erfüllen.
Bei dem jetzigen Zinsniveaus sind Zweifel angebracht, dass die Lebensversicherungen die prognozierten Renditen erbringen können.
Die meisten Unternehmen werden die Überschussbeteiligung der Versicherten senken müssen.
Bereits im Dezember hatten viele Versicherer ihre Verzinsungen für 2010 um einige Zehntelpunkte gesenkt, allen voran der Marktführer Allianz Leben.
Diese Entwicklung wird sich nach Meinung von Sanio weiter fortsetzen.
Auch in diesem Jahr werden weitere Senkungen erwartet.
Die niedrigen Zinsen bedeuteten aber nicht das Aus für die klassische Lebensversicherung.
Die Versicherer müssen aber intensiver als bisher planen, welche Garantien sie sich künftig leisten können und wie sich diese auf Dauer finanzieren lassen.
Ob der Kunde sich auf langfristige Versicherungsverträge einlässt mit Renditeversprechen unter 3 Prozent ?
Und natürlich auch die Provisionen der Versicherungsvertreter und nicht zuletzt die Managergehälter.
Mehr Geld für vorzeitig gekündigte Lebensversicherungen
Die meisten Lebensversicherungen in Deutschland werden von den Versicherungsnehmern vorzeitig gekündigt.Die Versicherungsnehmer erhalten dann nur den berechneten Rückkaufswert.
Kunden, die vorzeitig ihre Lebensversicherung gekündigt haben, können jetzt mit Nachzahlungen ihrer Gesellschaft rechnen, sofern ein Urteil des Landgerichts Hamburg Bestand hat.
Am Freitag erklärte das Hamburger Landgericht bestimmte Vorgaben in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für unwirksam, die sich auf Rückkaufswerte beziehen.
Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2005, die sich auf Versicherungsbedingungen bezog, die bis 2001 verwendet wurden. Die Verbraucherzentrale klagte jetzt gegen die neu gefassten Klauseln der Lebensversicherer.
Sollte das Urteil Bestand haben, wird der nächste Streitpunkt sein, wer für die Nachzahlungen aufzukommen hat.
Dürfen die Versicherer sie aus dem Topf entnehmen, der den Kunden zusteht, oder müssen Aktionäre und andere Eigner dafür aus den Eigenmitteln der Gesellschaft aufkommen?
Die Verbraucherschützer schätzen, dass die Lebensversicherer ca. 12 Milliarden Euro an ihre ehemaligen Kunden nachzahlen müssen.
Geld verdoppeln durch Policenverkauf
Nach der Lucky Cash AG an kommt jetzt die bsb-innova und bietet Verkäufern von Lebensversicherungen das doppelte des Rückkaufwertes ihrer Versicherung an.
Um den Inhabern von Lebens- oder Rentenversicherungen ihr Produkt naher zu bringen, müssen natürlich auch Leute her die den Versicherungsnehmern den Verkauf über die bsb-innova schmackhaft machen.
Dazu ist der Geschäftsführer Andreas Bechtum zur Zeit auf Tournee in Deutschland.
Vergangene Woche hat er in Wetzlar Station gemacht.
Sehr geehrter ,
in der Anlage finden Sie eine Einladung zu unserer ersten Info-Veranstaltung zum Thema “Policenankauf” in Wetzlar.
Wir würden uns freuen Sie dort begrüßen zu können. Gerne dürfen Sie weiter Gäste mitbringen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir jedoch dringend um rechtzeitige Meldung der Teilnehmerzahlen.
Bitte senden Sie das beiliegende Anmeldeformular rechtzeitig zurück.Mit besten Grüßen
In der Anlage dann die Einladung:
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Besteuerung von Lebensversicherungen
Im 1. Artikel über die Besteuerung von Lebensversicherungen lesen sie wie Lebensversicherungen besteuert werden, die “normal” ablaufen.
Die wenigsten Lebensversicherungen in Deutschland laufen tatsächlich bis zu dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt. Egal ob sie die Lebensversicherung vorzeitig kündigen oder eine Policenbörse nutzen oder sie anderweitig zum Beispiel an Lucky Cash verkaufen. Im Regelfall sind die Kapitalerträge oder der Veräußerungserlös zu versteuern. Bei einem Zwischenverkauf der Lebensversicherung werden die Lebensversicherungsunternehmen nicht in den Verkaufvorang eingebunden. Sie werden daher auch keinen Steuerabzug vornehmen. Der Verkäufer der Lebensversicherung ist daher verpflichtet den Verkauf der Lebensversicherung und den dabei erzielten Gewinn in seiner Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt wird diesen Gewinn mit dem Abgeltungssteuersatz für private Kapitalerträge von 25 Prozent belegen. Erfährt das Versicherungsunternehmen von dem Verkauf des Lebensversicherungsvertrags muss es das Wohnsitzfinanzamt des Versicherungsnehmers von dem Verkauf unterrichten. Für den Erwerber er Versicherungsvertrags elten dann im Auszahlungsfall die allgemeinen Regeln: Er muss des Saldo aus der Versicherungssumme und dem Kaufpreis einschließlich der von ihm gezahlten Versicherungsrämien versteuern. Beispiel: Peter Zwegat hat 2007 eine Kapital-Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt 70.000 Euro. Ende 2010 verkauft Peter Zwegat diesen Vertrag an C. Rach zum Preis von 5.000 Euro. Seine Pämienzahlungen betragen bis zu diesem Zeitpunkt 3000 Euro. Rach zahlt in den folgenden Jahren versicherungsprämien über 40.000 Euro ein. Besteuerung der Veräußerungsgewinns bei P. Zwegat: Der Gewinn von 2000 Euro ist im Wege der Einkommensteuerveranlagung mit 25 Prozent zu versteuern. Besteuerung des Erwerbers Rach bei Auszahlung: Bei Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Kapitalerträge von angenommenen 80.000 Euro hat Rach den Saldo aus 80.000 minus dem Kaufpreis von 5.000 Euro und minus der eigenen Prämienzahlung von 40.000 Euro = 35.000 Euro mit 25 Prozent zu versteuern. Hat Christian Rach bei Auszahlung bereits das 60. Lebensjahr erreicht, ist im Wege der Veranlagung nur der Betrag von 17.500 Euro zu versteuern.
