Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen

März 15, 2009 by · Kommentare deaktiviert
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In einigen Artikel habe ich bereits auf die Möglichkeiten hingewiesen, wie man für seine Lebensversicherung bei vorzeitiger Veräußerung noch Geld sparen kann.
Ein wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung der Erträge aus Lebensversicherungen.


Bis zum Jahr 2004 war die Besteuerung der Kapital-Lebensversicherungen relativ einfach.
Die Zinsen, bzw. Gewinnanteile des Versicherungsvertrages gehörten beim Versicherungsnehmer zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen und waren in der Regel steuerfrei.
Bedingung war, dass die Versicherungsprämien als Sonderausgaben galten und der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre bestand.

Für Lebensversicherungen die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, hat sich die steuerlliche Situation deutlich verschlechtert.
Richtig unübersichtlich ist es dann mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 geworden.

Besteuerung von neuen Lebensversicherugen

Kapitalerträge aus Kapital-Lebensversicherungen die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden sind steuerpflichtig.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Differenz der eingezahlten Versicherungsbeiträge und der ausgezahlten Versicherungssumme.

Beispiel:
Peter Zwegat schließt am 12.01.2005 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab. Die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro. Am 12.01.2015 wird die Lebensversicherung fällig, die auszahlungsumme einschließlich der erzielten Erträge beträgt 60.000 Euro. In den 10 Jahren hat Peter Zwegat 40.000 Euro eingezahlt.
Die Differenz zwischen den eingezahlten Versicherungsbeiträgen und der Auszahlungsumme, also 20.000 Euro sind der steuerpflichtige Kapitalertrag.
Die Versicherung ist verpflichtet, von dem gesamten Kapitalertrag die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten, der Versicherungsnehmer muss die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben.

Steuerprivileg:
Ein besonderes Steuerprivileg erhalten die Versicherungnehmer bei denen der Lebensversicherungsvertrag mindesten 12 Jahre läuft und die bei Auszahlung der Versicherungsumme das 60. Lebensjahr vollendet haben.
In diesem Fall ist nur die Hälfte des Differenzbetrags zu versteuern.
Allerdings müssen die Versicherungsunternehmen auch in diesem Fall die volle Steuer einbehalten.
Die Kürzung der Bemessungsgrundlage kann nur durch die Steuererklärung vorgenommen werden. Die gezahlte Kapitalertragsteuer ist in diesem Fall lediglich eine Steuervorauszahlung, die zuviel einbehaltene Steuer wird dann vom Finanzamt erstattet oder mit der Jahressteuerschuld verrechnet.

Policenboerse für Privatanleger

März 10, 2009 by · Kommentare deaktiviert
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Bereits im September berichtete ich, dass an den Börsen Hamburg Hannover Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gehandelt werden können und dies dem Verkäufer einige Vorteile gegenüber der Kündigung einer Lebensversicherung bringt.

Jetzt können auch Privatanleger von der Policenbörse profitieren.
Die Börsen AG Hamburg und Hannover und die CFI FAIRPAY AG haben eine Zusammenarbeit beim Handel von gebrauchten Lebensversicherungspolicen vereinbart.
Dies ermöglicht Kapitalgesellschaften und Privatanlegern ab sofort den Kauf von Lebensversicherungen über die von der Börsen AG betriebene Policenbörse Deutschland.
Damit wird der Kreis potenzieller Käufer erweitert und auch ihnen die Vorteile dieser transparenten und neutralen Handelsplattform eröffnet.

“Ab sofort wird die Handelsplattform so erweitert, dass auch nicht gewerblich tätige Käufer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen investieren können. Der Erwerb einer Lebensversicherungspolice kann unter Renditegesichtspunkten eine attraktive Anlageform sein”

Ebay für Lebensversicherungen

Dezember 6, 2008 by · Kommentare deaktiviert
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Lebensversicherungen über die Börse verkaufen.

Rund 94 Millionen Lebensversicherungsverträge gibt es in Deutschland.

Doch nicht einmal die Hälfte dieser Lebensversicherungen läuft bis zum vereinbarten Vertragsende. Je länger die Laufzeit der Lebensversicherungen ist , desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung vor Ablauf gekündigt wird.
Die Gründe die Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen sind vielfältig.
Gleich ist aber, dass es für den Versicherungsnehmer ein schlechte Geschäft ist, will oder muss er die Lebensversicherung vorzeitig kündigen.

Das man Lebensversicherungen statt zu kündigen auch verkaufen kann ist noch nicht vielen bekannt. Obwohl die Werbespots von cash.life mit  Sky du Mont  es schon einem breiteren Publikum bekannt gemacht haben.

Neben den bekannten Policenhändlern gibt es jetzt auch die Möglichkeit seine Lebensversicherung über die Börse zu verkaufen.

Auktionsverfahren bietet Chance auf höheren Verkaufspreis

Seit Ende September bietet die Börsen AG Hamburg und Hannover eine neue Handelsplattform an.
An der Policenbörse Deutschland können Interessierte Lebens- und Rentenversicherungen verkaufen und kaufen. Der Handel ist überwacht, neutral und transparent.

Der Verkäufer einer Lebensversicherung hat also gute Chancen für seine Versicherung einen besseren Preis zu erzielen, als wenn er  sich direkt an einen Policenhändler wendet.
Denn anders als auf anderen Plattformen für Lebensversicherungen können Verkäufer auf der Policenbörse von mehreren Käufern Preise genannt bekommen.
Der Erlös wird  per Auktionsverfahren ermittelt wobei das Höchstgebot immer über dem Rückkaufswert liegen muss.

Kostenlos und unverbindlich

Gehandelt werden alle kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen ab einem Rückkaufswert von 10.000 Euro.
Versicherungsnehmer gehen keinerlei Risiko ein, wenn sie ihre Lebensversicherung über die Policenbörse Deutschland anbieten.
Der Handel ist für den Verkäufer kostenlos und unverbindlich. Entspricht das Kaufgebot nicht den eigenen Vorstellungen kommt kein Geschäft zustande.
Kosten fallen lediglich für den Käufer an.

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