Fragen und Antworten zur Riesterrente

August 10, 2009 by · Kommentare deaktiviert für Fragen und Antworten zur Riesterrente
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1. Ist die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer betroffen ?

Nein. Da in der Ansparphase kein steuerlicher Zufluss erfolgt, ist die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.
Eine Besteuerung findet erst in der Auszahlphase statt.

2. Wie ist die Riester-Rente im Alter zu versteuern ?

Die Zahlungen sind erst mit Auszahlung steuerpflichtig, es handelt sich dabei um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. D.h. sie sind somit voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

3. Ab wann können Leistungen aus dem Riester-Vertrag bezogen werden ?

Die Leistungen können nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden. Spätester Beginn der Auszahlungsphase ist der 1. Januar des auf den 65. Geburtstag des Sparers folgenden Jahres (für Verträge die ab dem 1.1.2008 abgeschlossen werden ist der späteste Beginn der Auszahlungsphase im Januar des auf den 67. Geburtstag des Sparers folgenden Jahres).

4. Ist die Riester-Rente Hartz IV-sicher ?

Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge und Wertzuwächse, die laufenden Altersvorsorgebeiträge undder Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden beim Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet.

5. Kann das Altersvorsorgevermögen vererbt werden ?

Sofern zum Todeszeitpunkt Kapital im Altersvorsorgevertrag vorhanden ist (Tod vor Leistungsbeginn oder während der Laufzeit des Auszahlplans), kann dieses Kapital vererbt werden. Allerdings steht das Restkapital nur mit dem Betrag zur Verfügung, der sich nach Abzug der Zulagen und steuerlichen Vorteile ergibt. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen, die auf dem Restkapital liegen, von den Erben versteuert werden.

6. Was ist eine schädliche Verwendung ?

Im Einkommensteuergesetz ist dann von einer schädlichen Verwendung die Rede, wenn das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht zur Altersvorsorge in Form lebenslanger Leistungen verwendet wird.
Ausnahme: Kapitalentnahme für Wohneigentum.
Das Gesetz nimmt ferner eine schädliche Verwendung an, wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in derBundesrepublik Deutschland endet.
Bei einer schädlichen Verwendung werden die im Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die ggf. gewährten
zusätzlichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug einbehalten. Darüber hinaus prüft das Finanzamt, ob die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern sind.

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