Riester Sparer verschenken ihr Geld
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Riester-Verträge für die private Altersvorsorge sind beliebt und werden in der Bevölkerung immer beliebter, dabei verschenken die Sparer viel Geld.
Fast eine Milliarde Euro staatliche Zulagen wurden von den Riester Sparern 2007 nicht in Anspruch genommen, das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg.
Das sind fast vierzig Prozent der maximal erhältlichen Zulagen.
Wieso verschenken die Sparer soviel Geld ?
Der Riestervertrag ist kein einfacher Vertrag.
Die Einzahlungen müssen häufig jährlich angepasst werden und Änderungen in den Familienverhältnissen müssen gemeldet werden.
Der Hauptgrund ist aber der:
Es werden einfach die notwendigen Anträge auf Zulagen von den Sparern gar nicht erst gestellt.
Allein wegen diesem Versäumnis haben 2007 die Sparer auf 664 Millionen Euro verzichtet.
Fast jeder Vierte hat seinen Riesterantrag auf Zulage nicht gestellt.
Außerdem zahlen etliche Riester-Sparer zu wenig ein, um die maximale staatliche Zulage auch überwiesen zu bekommen.
Dadurch wurden im Jahr 2007 313 Millionen Euro nicht abgerufen.
Teilweise geschieht das aber nicht aus Vergesslichkeit sondern viele Anleger sind sich dessen gar nicht bewusst.
Der Berater oder Vertreter der den Riester-Vetrag abgeschlossen hat, kümmert sich danach zumeist nicht mehr um seine „Kunden“.
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Fragen und Antworten zur Riesterrente
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1. Ist die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer betroffen ?
Nein. Da in der Ansparphase kein steuerlicher Zufluss erfolgt, ist die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.
Eine Besteuerung findet erst in der Auszahlphase statt.
2. Wie ist die Riester-Rente im Alter zu versteuern ?
Die Zahlungen sind erst mit Auszahlung steuerpflichtig, es handelt sich dabei um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. D.h. sie sind somit voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
3. Ab wann können Leistungen aus dem Riester-Vertrag bezogen werden ?
Die Leistungen können nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden. Spätester Beginn der Auszahlungsphase ist der 1. Januar des auf den 65. Geburtstag des Sparers folgenden Jahres (für Verträge die ab dem 1.1.2008 abgeschlossen werden ist der späteste Beginn der Auszahlungsphase im Januar des auf den 67. Geburtstag des Sparers folgenden Jahres).
4. Ist die Riester-Rente Hartz IV-sicher ?
Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge und Wertzuwächse, die laufenden Altersvorsorgebeiträge undder Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden beim Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet.
5. Kann das Altersvorsorgevermögen vererbt werden ?
Sofern zum Todeszeitpunkt Kapital im Altersvorsorgevertrag vorhanden ist (Tod vor Leistungsbeginn oder während der Laufzeit des Auszahlplans), kann dieses Kapital vererbt werden. Allerdings steht das Restkapital nur mit dem Betrag zur Verfügung, der sich nach Abzug der Zulagen und steuerlichen Vorteile ergibt. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen, die auf dem Restkapital liegen, von den Erben versteuert werden.
6. Was ist eine schädliche Verwendung ?
Im Einkommensteuergesetz ist dann von einer schädlichen Verwendung die Rede, wenn das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht zur Altersvorsorge in Form lebenslanger Leistungen verwendet wird.
Ausnahme: Kapitalentnahme für Wohneigentum.
Das Gesetz nimmt ferner eine schädliche Verwendung an, wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in derBundesrepublik Deutschland endet.
Bei einer schädlichen Verwendung werden die im Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die ggf. gewährten
zusätzlichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug einbehalten. Darüber hinaus prüft das Finanzamt, ob die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern sind.
Weitere 10 Antworten zu Riester-Rente und Antworten zur Riester-Rente
10 Antworten zur Riesterrente
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Die Riesterrente ist mittlerweile zur Volksrente geworden.
Zu den Anfangszeiten wollte fast niemand einen Riestervertrag abschließen.
Meinungsmacher-Sendungen wie WISO liesen kein gutes Haar an der Riesterrente.
Nach einigen, allerdings nur kleinen Änderungen, ist die Riesterrente zum Selbstläufer geworden.
Trotzdem ist die Risterrente immer noch ein kompliziertes Rentenmodell.
Mit 10 Antworten auf 10 Fragen zur Riesterrente wird hoffentlich einiges klarer.
1. Wer kann eine Riester-Förderung erhalten?
-Unmittelbar förderberechtigt sind folgende Personengruppen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
In der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
Auszubildende
Beamte und Richter
Empfänger von Amtsbezügen (wenn das Versorgungsniveau entsprechend dem der Besoldungsempfänger abgesenkt wurde)
Berufs- und Zeitsoldaten
Wehr- und Zivildienstleistende
Mütter und Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
In der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler und Publizisten)
Arbeitnehmerähnliche Selbständige
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 EUR pro Monat), die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben.
Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder von Arbeitslosengeld II (auch wenn sie wegen zu berücksichtigenden Einkommens keine Unterstützung erhalten), wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden.
Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren.
Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig waren oder auf Antrag versicherungspflichtig werden.
Bezieher des Existenzgründungszuschusses („Ich-AG“)
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
Bezieher von Versorgungen wegen Dienstunfähigkeit (Beamte)
Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderberechtigten Personenkreis, so hat immer auch der Ehegatte
Anspruch auf staatliche Förderung. Voraussetzung: Jeder Ehepartner schließt einen eigenen Vorsorgevertrag ab.
2. Wer kann keine Riester-Förderung erhalten?
Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte.
Arbeitnehmer und selbständig Tätige (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte), die als Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören, sofern sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Bezieher einer Vollrente wegen Alters.
Sozialhilfebezieher.
Geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 EUR pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen.
Studenten.
3. Was versteht man unter abgeleiteten Anspruch bei Ehegatten ?
(mittelbare Zulageberechtigung) Read more