Fragen und Antworten zur Riesterrente
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1. Ist die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer betroffen ?
Nein. Da in der Ansparphase kein steuerlicher Zufluss erfolgt, ist die Riester-Rente von der Abgeltungssteuer nicht betroffen.
Eine Besteuerung findet erst in der Auszahlphase statt.
2. Wie ist die Riester-Rente im Alter zu versteuern ?
Die Zahlungen sind erst mit Auszahlung steuerpflichtig, es handelt sich dabei um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG. D.h. sie sind somit voll zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
3. Ab wann können Leistungen aus dem Riester-Vertrag bezogen werden ?
Die Leistungen können nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden. Spätester Beginn der Auszahlungsphase ist der 1. Januar des auf den 65. Geburtstag des Sparers folgenden Jahres (für Verträge die ab dem 1.1.2008 abgeschlossen werden ist der späteste Beginn der Auszahlungsphase im Januar des auf den 67. Geburtstag des Sparers folgenden Jahres).
4. Ist die Riester-Rente Hartz IV-sicher ?
Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen, die Erträge und Wertzuwächse, die laufenden Altersvorsorgebeiträge undder Anspruch auf Zulage sind nicht pfändbar, gehören nicht zur Insolvenzmasse und werden beim Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen oder Vermögen angerechnet.
5. Kann das Altersvorsorgevermögen vererbt werden ?
Sofern zum Todeszeitpunkt Kapital im Altersvorsorgevertrag vorhanden ist (Tod vor Leistungsbeginn oder während der Laufzeit des Auszahlplans), kann dieses Kapital vererbt werden. Allerdings steht das Restkapital nur mit dem Betrag zur Verfügung, der sich nach Abzug der Zulagen und steuerlichen Vorteile ergibt. Außerdem müssen die Erträge und Wertsteigerungen, die auf dem Restkapital liegen, von den Erben versteuert werden.
6. Was ist eine schädliche Verwendung ?
Im Einkommensteuergesetz ist dann von einer schädlichen Verwendung die Rede, wenn das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht zur Altersvorsorge in Form lebenslanger Leistungen verwendet wird.
Ausnahme: Kapitalentnahme für Wohneigentum.
Das Gesetz nimmt ferner eine schädliche Verwendung an, wenn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in derBundesrepublik Deutschland endet.
Bei einer schädlichen Verwendung werden die im Altersvorsorgevermögen enthaltenen Zulagen sowie die ggf. gewährten
zusätzlichen Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug einbehalten. Darüber hinaus prüft das Finanzamt, ob die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Zinsen, Erträge und Wertsteigerungen zu versteuern sind.
Weitere 10 Antworten zu Riester-Rente und Antworten zur Riester-Rente
Besteuerung von Lebensversicherungen
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Im 1. Artikel über die Besteuerung von Lebensversicherungen lesen sie wie Lebensversicherungen besteuert werden, die „normal“ ablaufen.
Die wenigsten Lebensversicherungen in Deutschland laufen tatsächlich bis zu dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt. Egal ob sie die Lebensversicherung vorzeitig kündigen oder eine Policenbörse nutzen oder sie anderweitig zum Beispiel an Lucky Cash verkaufen. Im Regelfall sind die Kapitalerträge oder der Veräußerungserlös zu versteuern. Bei einem Zwischenverkauf der Lebensversicherung werden die Lebensversicherungsunternehmen nicht in den Verkaufvorang eingebunden. Sie werden daher auch keinen Steuerabzug vornehmen. Der Verkäufer der Lebensversicherung ist daher verpflichtet den Verkauf der Lebensversicherung und den dabei erzielten Gewinn in seiner Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt wird diesen Gewinn mit dem Abgeltungssteuersatz für private Kapitalerträge von 25 Prozent belegen. Erfährt das Versicherungsunternehmen von dem Verkauf des Lebensversicherungsvertrags muss es das Wohnsitzfinanzamt des Versicherungsnehmers von dem Verkauf unterrichten. Für den Erwerber er Versicherungsvertrags elten dann im Auszahlungsfall die allgemeinen Regeln: Er muss des Saldo aus der Versicherungssumme und dem Kaufpreis einschließlich der von ihm gezahlten Versicherungsrämien versteuern. Beispiel: Peter Zwegat hat 2007 eine Kapital-Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt 70.000 Euro. Ende 2010 verkauft Peter Zwegat diesen Vertrag an C. Rach zum Preis von 5.000 Euro. Seine Pämienzahlungen betragen bis zu diesem Zeitpunkt 3000 Euro. Rach zahlt in den folgenden Jahren versicherungsprämien über 40.000 Euro ein. Besteuerung der Veräußerungsgewinns bei P. Zwegat: Der Gewinn von 2000 Euro ist im Wege der Einkommensteuerveranlagung mit 25 Prozent zu versteuern. Besteuerung des Erwerbers Rach bei Auszahlung: Bei Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Kapitalerträge von angenommenen 80.000 Euro hat Rach den Saldo aus 80.000 minus dem Kaufpreis von 5.000 Euro und minus der eigenen Prämienzahlung von 40.000 Euro = 35.000 Euro mit 25 Prozent zu versteuern. Hat Christian Rach bei Auszahlung bereits das 60. Lebensjahr erreicht, ist im Wege der Veranlagung nur der Betrag von 17.500 Euro zu versteuern.
Besteuerung von Kapital-Lebensversicherungen
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In einigen Artikel habe ich bereits auf die Möglichkeiten hingewiesen, wie man für seine Lebensversicherung bei vorzeitiger Veräußerung noch Geld sparen kann.
Ein wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung der Erträge aus Lebensversicherungen.
Bis zum Jahr 2004 war die Besteuerung der Kapital-Lebensversicherungen relativ einfach.
Die Zinsen, bzw. Gewinnanteile des Versicherungsvertrages gehörten beim Versicherungsnehmer zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen und waren in der Regel steuerfrei.
Bedingung war, dass die Versicherungsprämien als Sonderausgaben galten und der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre bestand.
Für Lebensversicherungen die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, hat sich die steuerlliche Situation deutlich verschlechtert.
Richtig unübersichtlich ist es dann mit Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 geworden.
Besteuerung von neuen Lebensversicherugen
Kapitalerträge aus Kapital-Lebensversicherungen die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden sind steuerpflichtig.
Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Differenz der eingezahlten Versicherungsbeiträge und der ausgezahlten Versicherungssumme.
Beispiel:
Peter Zwegat schließt am 12.01.2005 eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab. Die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro. Am 12.01.2015 wird die Lebensversicherung fällig, die auszahlungsumme einschließlich der erzielten Erträge beträgt 60.000 Euro. In den 10 Jahren hat Peter Zwegat 40.000 Euro eingezahlt.
Die Differenz zwischen den eingezahlten Versicherungsbeiträgen und der Auszahlungsumme, also 20.000 Euro sind der steuerpflichtige Kapitalertrag.
Die Versicherung ist verpflichtet, von dem gesamten Kapitalertrag die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Damit ist die Einkommensteuer abgegolten, der Versicherungsnehmer muss die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
Steuerprivileg:
Ein besonderes Steuerprivileg erhalten die Versicherungnehmer bei denen der Lebensversicherungsvertrag mindesten 12 Jahre läuft und die bei Auszahlung der Versicherungsumme das 60. Lebensjahr vollendet haben.
In diesem Fall ist nur die Hälfte des Differenzbetrags zu versteuern.
Allerdings müssen die Versicherungsunternehmen auch in diesem Fall die volle Steuer einbehalten.
Die Kürzung der Bemessungsgrundlage kann nur durch die Steuererklärung vorgenommen werden. Die gezahlte Kapitalertragsteuer ist in diesem Fall lediglich eine Steuervorauszahlung, die zuviel einbehaltene Steuer wird dann vom Finanzamt erstattet oder mit der Jahressteuerschuld verrechnet.